Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Grundlage ist das Wachstumschancengesetz. Empfangen können müssen inländische B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Der verpflichtende Versand ist gestaffelt: Bis 31.12.2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers noch zulässig. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 1. Januar 2028 dann alle inländischen B2B-Unternehmen.
Was ist Peppol, und warum ist das wichtig?
Peppol ist ein internationales Netzwerk für den standardisierten, sicheren Austausch elektronischer Dokumente wie Rechnungen. Über invoycr sind Sie direkt an dieses Netzwerk angebunden und erreichen mit einem einzigen Zugang Empfänger weltweit, ohne für jeden Partner eine eigene Schnittstelle aufzubauen.
Können wir auch an öffentliche Auftraggeber (B2G) senden?
Ja. invoycr stellt Rechnungen sowohl an private Unternehmen (B2B) als auch an öffentliche Auftraggeber (B2G) zu, inklusive Anbindung an die jeweiligen nationalen Behördenportale. Der Versand im Inland ist in allen Paketen enthalten, der Versand in ausländischen E-Rechnungsstandards im Paket Managed.
Lässt sich invoycr an unser ERP anbinden?
Ja. Über eine sichere API binden wir nahezu jedes ERP-, Buchhaltungs- oder Warenwirtschaftssystem an und automatisieren Versand und Empfang. Alternativ nutzen Sie die intuitive Weboberfläche; ein Testzugang (Sandbox) für die Integration ist möglich.
Wie lange dauert die Einrichtung?
In der Regel ist ein Onboarding innerhalb von rund zwei Wochen möglich. Wir übernehmen die Einrichtung, die Anbindung an Ihre Systeme und begleiten Sie beim Start.
Wie lange müssen E-Rechnungen archiviert werden?
Seit 2025 gilt für Buchungsbelege wie Rechnungen eine verkürzte Aufbewahrungsfrist von acht Jahren (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, § 147 AO und § 257 HGB). In Einzelfällen, etwa bei laufenden Betriebsprüfungen, kann sie länger sein. Wir bieten passende, GoBD-konforme Archivierungslösungen.